Einmal im Jahr beobachten Tausende Menschen das farbenfrohe Funkeln des Silvesterfeuerwerks und verabschieden damit das alte Jahr. Damit Sie dieser Tradition stilecht nachgehen können, bekommen Sie bei uns vielfältige Feuerwerkskörper für Ihre Silvesterfeier.
Alles rund ums Silvesterfeuerwerk
Für die Mehrheit gehört das Silvesterfeuerwerk am letzten Tag des Jahres zur Tradition. Es markiert die Schwelle vom alten zum neuen Jahr, das damit feierlich begrüßt wird.
Traditionell geht das Silvesterfeuerwerk auf die Germanen zurück, die glaubten, dass der gefürchtete Kriegsgott Wotan am 31. Dezember des Jahres mit einem wilden Heer aus Gespenstern durch die Lüfte zog. Um die bösen Geister zu vertreiben, veranstalteten sie so viel Lärm, wie sie nur konnten.
Auf dieses sogenannte „Höllenspektakel“ beruht die heutige Tradition, in der Silvesternacht Raketen und Böller zu zünden. Für manche Menschen ist Silvester vor allem aus diesem Grund der schönste Abend des Jahres. Ganz in diesem Sinne bekommen Sie in unserem Feuerwerk Online Shop Feuerwerkskörper in den wunderbarsten Varianten, Farben und Formen, sodass böse Geistern keine Chance haben und der Puls echter Pyro Fans in die Höhe schnellt. Starten Sie das neue Jahr mit einem Leuchten in den Augen und begrüßten Sie es mit den beeindruckenden Lichteffekten unseres Silvesterfeuerwerks.
Die jährlichen Bestseller: Von Silvesterböller bis zu Raketen
Pyrotechnik ist ein riesiges Geschäft – allein in Deutschland werden jedes Jahr vor der Silvesternacht rund 140 Millionen Euro für Feuerwerkskörper ausgegeben. Vor allem Batteriefeuerwerke und Raketen gehören zu den Selbstläufern beim Feuerwerksverkauf und das aus gutem Grund: Dank ihrer bunten Farben und Effekte drücken sie pure Lebensfreude und die Vorfreude auf das bevorstehende Jahr aus. Grundsätzlich lässt sich das Silvesterfeuerwerk in zwei Kategorien unterteilen:
- Kategorie F1
- und Kategorie F2
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 stellen nur eine geringe Gefahr dar und dürfen das ganze Jahr über verkauft werden. Dazu gehören zum Beispiel Wunderkerzen und diverses Tischfeuerwerk, das sich neben dem klassischen Bleigießen auf traditionellen Silvesterpartys fest etabliert hat. Silvesterfeuerwerk gehört zur Kategorie F2 und darf nur am Jahresende verkauft und am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden – sofern es keine Ausnahmeregelung gibt. Ausnahmegenehmigungen werden unter anderem für Hochzeiten, Geburtstage und besondere Jubiläen von den zuständigen Behörden ausgestellt.
Zu den beliebtesten Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gehören:
Silvesterraketen
Silvesterraketen sind der Klassiker schlechthin und fehlen auf keiner ernst zu nehmenden Neujahrsfeier. Sie faszinieren die Menschen auf der ganzen Welt und erzeugen ein farbenfrohes Lichtspektakel am Himmel, das nicht nur an Silvester, sondern auch zu vielen besonderen Anlässen immer wieder gerne gesehen wird. Obwohl die klassischen Raketen mittlerweile mehr und mehr von den Feuerwerksbatterien abgelöst werden, sind sie für echte Traditionalisten jedes Jahr aufs Neue ein Muss.
Silvesterbatterien
Silvesterbatterien erfreuen sich immer größerer Beliebtheit – einmal gezündet, feuern sie nämlich ganz automatisch eine ganze Salve an Effekten ab. Sie erzeugen unterschiedliche
Heulpatronen oder Fontänen mit besonderen Effekten wie Kometen und Sterne und sind in so vielen verschiedenen Varianten erhältlich, dass dem Zuschauer schon mal der Atem stocken kann. Die beeindruckenden Leuchteffekte und Richtungswechsel machen die Silvesterbatterie zum Liebling für jeden Hobbyfeuerwerker, der das Feuerwerk ganz in Ruhe genießen möchte.
Silvesterknaller und Silvesterböller
Für die meisten gehören Böller, Kracher und Co. einfach zu einer gelungenen Silvesterparty dazu. Die Feuerwerkskörper sind nicht nur dazu da, um böse Geister zu vertreiben, sondern sie bringen beim Zünden und Knallen einfach Freude. Von Chinaböller bis Reibkopfknaller ist in der Silvesternacht alles vertreten. Die beliebten Silvesterknaller erzeugen nach dem Anzünden und Abbrennen einen lauten Knall – das ist zwar nichts für schwache Nerven, aber dafür für die vielen Freunde der Feuerwerksböller.
Safety first: So zünden Sie das Silvesterfeuerwerk auf sichere Art und Weise
Damit Sie die Silvesterfeier ohne Kompromisse, Verletzungen und Unfälle genießen können, ist die Sicherheit beim Feuerwerk das oberste Gebot. Mit wenigen Vorkehrungen lassen sich jährliche Neujahrsmeldungen a là „Verletzungen an der Hand durch Böller“ ganz einfach vermeiden. Das fängt schon beim Kauf des Feuerwerks an: Legale Pyrotechnik gelangt nur dann auf den Markt, wenn sie sich einer umfangreichen Sicherheitsprüfung unterzogen hat. Dort wird sie beispielsweise auf verbotene Substanzen getestet oder einem Check unter extremen Bedingungen unterzogen. Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der CE-Kennzeichnung und Registriernummer. Feuerwerk ohne Prüfnummer ist illegal und besitzt oftmals keine Verwendungshinweise in deutscher Sprache. Wenn Sie solche Knaller und Raketen benutzen, machen Sie sich bei möglichen Personen- und Sachschäden haftbar.
Auch geprüfte Feuerwerkskörper sind nur bei sachgerechter Verwendung sicher, deshalb sollten Sie sich die Gebrauchsanweisung vor dem Zünden immer genau durchlesen. In seltenen Fällen kommt es jedoch auch beim sachgemäßen Verwenden zu Fehlfunktionen. Achtung: Wenn sich ein Blindgänger unter den Feuerwerkskörpern befindet, dann zünden Sie ihn auf keinen Fall ein zweites Mal an.
Grundlegende Sicherheitshinweise für das Zünden von Feuerwerkskörpern
- Verwenden Sie ausschließlich Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung und Registrierungsnummer
- Lesen Sie sich die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper vor dem Zünden durch
- Verwenden Sie das Silvesterfeuerwerk nur, wenn Sie volljährig sind
- Transportieren Sie Feuerwerkskörper nie offen in Taschen und zünden Sie sie nicht in der Nähe von Körperteilen an
- Basteln Sie unter keinen Umständen an den Knallern herum
- Zünden Sie die Feuerwerkskörper nur an Orten, an denen es auch erlaubt ist
- Achten Sie beim Zünden von Raketen und Batterien auf genügend Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren und brandempfindlichen Objekten
- Zünden Sie Blindgänger kein zweites Mal an
Alle unsere Feuerwerkskörper sind zu 100 % geprüft und besitzen sowohl eine CE-Kennzeichnung als auch eine Registriernummer. So können Sie das Lichteffekt-Spektakel in der Silvesternacht unbesorgt bewundern.
Kaufen Sie Ihr Silvesterfeuerwerk bequem in unserem Online-Shop
In unserem Online-Shop haben Sie die freie Wahl aus einer Vielzahl von Feuerwerksartikeln für Ihr Silvesterfeuerwerk. Silvesterknaller, Böller, Batterien, Raketen – wir haben alles im Sortiment, was das Herz eines echten Feuerwerkfans höherschlagen lässt; spektakuläre Effekte inklusive. Sparen Sie sich das Gedränge um die Silvesterraketen und -böller am Jahresende und suchen Sie sich Ihr Feuerwerk komfortabel von zu Hause aus. Wir liefern Ihnen Ihr Feuerwerk sicher verpackt und pünktlich zur Silvesterparty bis ins Haus. Schnell, preiswert und in hoher Qualität.
FAQ
Wann darf ich Silvesterfeuerwerk kaufen?
Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 darf das ganze Jahr über von Personen ab zwölf Jahren gekauft werden. Die Raketen und Böller des Silvesterfeuerwerks besitzen allerdings die Bezeichnung F2 und dürfen nur an den letzten drei Werktagen im Dezember an Personen über 18 Jahre verkauft werden. Vorsicht: Finger weg vor Feuerwerkskörpern ohne amtliche Prüfnummer, die häufig auf Trödelmärkten verkauft werden. Die sind nicht nur gefährlich, sondern nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes auch verboten.
Wie entsorge ich das Silvesterfeuerwerk richtig?
Die explosionsgefährlichen Stoffe in Feuerwerkskörper sind empfindlich gegen äußere Einflüsse wie Schläge, Reibungen und Wärme. Reste von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 mit CE-Kennzeichnung– zum Beispiel vollständig entleerte Feuerwerksrohbatterien, die keine explosionsgefährlichen Stoffe mehr enthalten – dürfen nach ausreichender Abkühlung als Restmüll entsorgt werden. Legal erworbene Blindgänger können nach ausreichend langer Abkühlung in einem Recycling- oder Wertstoffhof entsorgt und als gefährlicher Abfall behandelt werden. Beachten Sie in diesem Fall jedoch die örtlich geltenden Vorschriften zur fachgerechten Entsorgung.
Wie viel Silvesterfeuerwerk darf ich privat aufbewahren?
In einem bewohnten Raum dürfen Sie Feuerwerkskörper der Kategorien F2 mit maximal 1 kg an Nettoexplosivstoffmasse (NEM) aufbewahren. In nicht bewohnten Räumen wie Garagen oder Schuppen können Sie bis zu 15 kg NEM lagern. Die Nettoexplosivstoffmasse bezieht sich nur auf die pyrotechnische Substanz innerhalb eines Feuerwerkskörpers; das Gewicht des Feuerwerkskörpers an sich spielt dort also nicht mit rein. Achten Sie bei der Lagerung darauf, dass der Raum weder zu feucht noch zu warm ist, da es bei zu viel Feuchtigkeit zu einem Funktionsverlust und bei zu hohen Temperaturen zu einer Zündung kommen kann.